Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Wofür gibt es den Bonus?
Für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Handwerkern gegen Rechnung ausgeführt werden.
Mit dem 1. Januar 2009 wurde der Bonus sogar verdoppelt. In einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen sind u.a. folgende, beispielhafte Tätigkeiten, aufgeführt:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler,Herd, Fernseher, PC)
- Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühren für Schornsteinfeger)
- Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom und Fernsehen)
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme werden nicht berücksichtigt.
Wer wird begünstigt?
Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung sowie Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.
Wie hoch ist der Bonus?
20 % der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten bis höchstens 6.000 Euro inkl. MwSt. werden in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen. Dies entspricht einem Bonus vom maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Wann bekommt man den Bonus?
Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuerschuld jeweils für das Vorjahr unter Abzug des Steuerbonus.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Die Rechnung muss die anteiligen Arbeitskosten gesondert von den Materialkosten ausweisen.
- Der Kunde muss die Rechnungszahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachweisen.
- Barzahlungen werden nicht vom Finanzamt anerkannt.
- Die Leistung muss nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sein.
- Keinen Bonus gibt es, wenn die Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Selbstverständlich werden auf unseren Rechnungen automatisch die Arbeitskosten separat ausgewiesen.
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Markus Uffinger
Leiter Kundendienst
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